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Glossar der Altersvorsorge

Neutrale Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen — von Entgeltpunkten bis Tracking Difference. Alphabetisch filterbar und durchsuchbar.

116 von 116 Begriffen

A

Abfindung

Einmalige Kapitalzahlung anstelle laufender Leistungen — etwa aus einer bAV-Anwartschaft oder als Auszahlung des Kapitalwahlrechts einer privaten Rentenversicherung. Steuerlich wird die Abfindung meist im Zuflussjahr voll belastet; die sog. Fünftelregelung kann bei Kleinbetrags-Anwartschaften greifen.

Verwandt: Kapitalwahlrecht, bAV

Abgeltungsteuer

Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), erhoben direkt an der Quelle. Sie ersetzt bei privaten Anlegern in der Regel die persönliche Einkommensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Verwandt: Kapitalertragsteuer, Sparerpauschbetrag

Aktueller Rentenwert

Rechnerischer Wert, mit dem ein Entgeltpunkt in eine monatliche Bruttorente umgerechnet wird. Seit 1. Juli 2024 bundeseinheitlich 39,32 €. Wird jährlich zum 1. Juli anhand von Lohnentwicklung, Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor angepasst (§ 68 SGB VI).

Verwandt: Entgeltpunkte, Rentenniveau, Rentenanpassung

Altersentlastungsbetrag

Steuerlicher Freibetrag für Personen, die zu Beginn eines Jahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen aus bestimmten Nebeneinkünften und läuft für neue Jahrgänge stufenweise aus (§ 24a EStG).

Verwandt: Freibetrag

Altersteilzeit

Modell, bei dem Beschäftigte ab 55 ihre Arbeitszeit über mehrere Jahre reduzieren — meist im Blockmodell (aktive Phase + Freistellungsphase). Der Arbeitgeber kann Aufstockungsbeträge zahlen; Ansprüche in der gesetzlichen Rente werden anteilig weitergeführt.

Verwandt: Frührente

Anlagehorizont

Zeitspanne, über die Kapital investiert bleiben soll. Er bestimmt maßgeblich die tragbare Schwankungsbreite: Je länger der Horizont, desto mehr Kursrisiken sind statistisch tragbar — bei Altersvorsorge oft 20–40 Jahre.

Verwandt: Volatilität, Sequenzrisiko

Anwartschaft

Rechtsanspruch auf eine spätere Leistung — z. B. auf eine Betriebsrente nach Erfüllen der Unverfallbarkeitsfrist. Der Wert der Anwartschaft wächst mit den Beiträgen und (bei kapitalgedeckten Formen) den erzielten Erträgen.

Verwandt: bAV

Arbeitgeberzuschuss bAV

Gesetzlich vorgeschriebener Zuschuss des Arbeitgebers von mindestens 15 % auf entgeltumgewandelte Beiträge, soweit er Sozialabgaben einspart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Für Neuverträge seit 2019, für Bestandsverträge seit 2022 verpflichtend.

Verwandt: Entgeltumwandlung, bAV

Aufschubzeit

Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Rentenzahlung. In der Aufschubphase wird Kapital gebildet; erst danach beginnt die Auszahlungsphase.

Verwandt: Leibrente

Ausschüttender Fonds

Fondstyp, der Erträge (Dividenden, Zinsen) regelmäßig an Anleger auszahlt. Alternative: thesaurierender Fonds, der Erträge automatisch wieder anlegt. Ausschütter sind für Anleger interessant, die den Sparerpauschbetrag jährlich nutzen möchten.

Verwandt: Thesaurierender Fonds, Sparerpauschbetrag

Auszahlungsplan

Vereinbarung, bei der ein angespartes Kapital in festen Raten über einen definierten Zeitraum entnommen wird. Anders als bei einer Leibrente endet die Zahlung, wenn das Kapital aufgebraucht ist.

Verwandt: Leibrente

B

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Beaufsichtigt Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierdienstleister in Deutschland. Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen beaufsichtigte Institute.

Verwandt: MiFID II

Basisrente (Rürup)

Staatlich geförderte private Altersvorsorge speziell für Selbstständige. Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag (2025: rund 27.566 € bzw. 55.132 € für Verheiratete) als Sonderausgaben abziehbar. Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente ab frühestens 62, nicht kapitalisierbar und nur mit optionalem Zusatzbaustein vererbbar.

Verwandt: Sonderausgaben, Leibrente, Nachgelagerte Besteuerung

Beitragsbemessungsgrenze

Obergrenze des Bruttoentgelts, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2025 in der gesetzlichen Rentenversicherung bundeseinheitlich 96.600 € p. a. Einkommen darüber sind beitragsfrei, wirken aber steuerlich weiter.

Verwandt: Beitragssatz

Beitragsgarantie

Zusage eines Vorsorgeanbieters, zum Rentenbeginn mindestens einen bestimmten Anteil der eingezahlten Beiträge (bei Riester traditionell 100 %) bereitzustellen. Reduziert Renditechancen, weil ein Teil der Beiträge sicherheitsorientiert angelegt werden muss.

Verwandt: Riester-Rente

Beitragsjahre

Kalenderjahre mit gültigen Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Zahl beeinflusst Anspruch auf bestimmte Rentenarten (z. B. besonders langjährig Versicherte ab 45 Beitragsjahren).

Verwandt: Entgeltpunkte

Beitragssatz

Prozentualer Anteil des Bruttolohns, der als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt wird. Seit 2018 stabil bei 18,6 %, hälftig geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Verwandt: Beitragsbemessungsgrenze

Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf dauerhaft zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann. Ergänzt oder ersetzt die schwache gesetzliche Erwerbsminderungsrente — besonders relevant für Selbstständige.

Verwandt: Erwerbsminderungsrente

Bestandsprovision

Laufende Vergütung, die Produktanbieter regelmäßig an Vermittler zahlen, solange der Vertrag besteht (typisch 0,2–0,5 % p. a. des Vertragswerts). In der Honorarberatung nach § 34h GewO an den Kunden weiterzureichen.

Verwandt: Kickback, Provisionsberatung

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Zweite Säule der Altersvorsorge über den Arbeitgeber, umgesetzt als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG, davon bis 4 % sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % gesetzlich vorgeschrieben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Verwandt: Entgeltumwandlung

Bezugsrecht

Regelung, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme oder Rente erhält — z. B. Hinterbliebene im Todesfall. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten.

Verwandt: Hinterbliebenenrente

Bruttorente

Rentenbetrag vor Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. In Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung wird die Rente immer brutto ausgewiesen; die Nettorente fällt spürbar geringer aus.

Verwandt: Nettorente

Bundeszuschuss

Steuerfinanzierter Zuschuss des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung, jährlich rund 120 Mrd. €. Er finanziert versicherungsfremde Leistungen (Kindererziehung, Grundrente) und stabilisiert den Beitragssatz.

Verwandt: Nachhaltigkeitsrücklage

C

Cost-Average-Effekt

Rechnerischer Durchschnittskosteneffekt regelmäßigen Sparens: Bei fester Sparrate werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft als bei hohen. Der Effekt dämpft Kursschwankungen, ist aber renditeneutral gegenüber Einmalanlagen mit gleicher Erwartung.

Verwandt: Sparrate, ETF

D

Deckungskapital

In einer klassischen Rentenversicherung angesparter Betrag, der Ansprüche eines Versicherungsnehmers absichert. Grundlage für Rückkaufswert, Beitragsfreistellung oder späteren Rentenbezug.

Verwandt: Garantiezins

Deferred Compensation

Englischer Begriff für aufgeschobene Vergütung — meist synonym mit Entgeltumwandlung: Teile des Gehalts oder Boni werden erst später (in der bAV) ausgezahlt und in der Ansparphase steuerlich begünstigt.

Verwandt: Entgeltumwandlung

Direktversicherung

Beliebteste Durchführungsform der bAV: Der Arbeitgeber schließt für Beschäftigte eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Beiträge sind bis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfrei.

Verwandt: bAV

Direktzusage

bAV-Form, bei der der Arbeitgeber Leistungen aus dem Betriebsvermögen zusagt. Bildet Rückstellungen in der Bilanz und ist über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) gegen Insolvenz geschützt.

Verwandt: bAV, Unterstützungskasse

Diversifikation

Verteilung des Kapitals auf mehrere Anlageklassen, Regionen oder Titel, um unsystematische Risiken zu senken. Ein Welt-ETF diversifiziert typischerweise über 1.400+ Aktien in 20+ Ländern.

Verwandt: ETF, Streuung

Doppelbesteuerung

Konstellation, in der Rentenzahlungen erneut besteuert werden, obwohl die zugrunde liegenden Beiträge bereits versteuert waren. Der BFH hat 2021 Leitplanken gesetzt; der Gesetzgeber passt den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung schrittweise an.

Verwandt: Nachgelagerte Besteuerung

Drei-Säulen-Modell

Ordnung des deutschen Vorsorgesystems in gesetzliche Rente (Umlage), betriebliche Vorsorge (Kapital, arbeitgeberbezogen) und private Vorsorge (Kapital, individuell). Alle drei ergänzen sich in Funktion und Steuerlogik.

Verwandt: bAV, Riester-Rente

Durchschnittsentgelt

Vorläufiger Bezugswert der gesetzlichen Rentenversicherung: das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Jahres (2025 rund 50.493 €). Grundlage für die Berechnung der Entgeltpunkte.

Verwandt: Entgeltpunkte

E

Effektivkosten

Gesamtkostenquote eines Vorsorgeprodukts über die vollständige Laufzeit, ausgedrückt als Renditeminderung in Prozent pro Jahr. Muss im Produktinformationsblatt ausgewiesen werden und ist die aussagekräftigste Kostengröße für Anlegerentscheidungen.

Verwandt: TER, Produktinformationsblatt

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Variante der Riester-Förderung, bei der geförderte Beträge in eine selbstgenutzte Immobilie fließen — als Tilgung oder Entnahme. Der geförderte Betrag wird auf einem Wohnförderkonto verbucht und in der Rentenphase nachgelagert besteuert.

Verwandt: Riester-Rente

Einmalbeitrag

Einmalige Zahlung in eine Vorsorge- oder Kapitalanlage anstelle regelmäßiger Beiträge. Häufig bei Sofortrenten, Vermächtnisanlagen oder zur Ausnutzung steuerlicher Höchstbeträge im Jahresvergleich.

Verwandt: Sofortrente

Emittentenrisiko

Risiko, dass der Herausgeber eines Wertpapiers (z. B. einer Anleihe oder eines Zertifikats) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bei ETFs weitgehend ausgeschlossen, weil das Fondsvermögen Sondervermögen ist.

Verwandt: Sondervermögen

Entgeltpunkte

Wichtigste Rechengröße der gesetzlichen Rente. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahresbeitrag auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten (2025: rund 50.493 € brutto). Wer über- oder unterdurchschnittlich verdient, sammelt entsprechend mehr oder weniger Punkte pro Jahr.

Verwandt: Rentenniveau

Entgeltumwandlung

Umwandlung eines Teils des Bruttoentgelts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Anspruch besteht für alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 1a BetrAVG). Beiträge sind bis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfrei; der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss zahlen, sofern er Sozialabgaben einspart.

Verwandt: bAV

Ertragsanteil

Steuerpflichtiger Anteil einer privaten Leibrente ohne staatliche Förderung. Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab (mit 65 z. B. 18 %). Nur dieser Anteil unterliegt der Einkommensteuer.

Verwandt: Leibrente

Erwerbsminderungsrente

Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Wird bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit unter drei bzw. unter sechs Stunden gezahlt. Häufig deutlich niedriger als die reguläre Altersrente.

Verwandt: Berufsunfähigkeitsversicherung

ETF

Exchange Traded Fund — an der Börse gehandelter Fonds, der einen Index (z. B. MSCI World, DAX, FTSE All-World) möglichst kostengünstig nachbildet. Merkmale: breite Streuung, laufende Kosten meist 0,07–0,25 % p. a., Sondervermögen mit Insolvenzschutz des Fondsanbieters. ETFs enthalten Kursrisiken.

Verwandt: TER, Diversifikation

F

Fondsgebundene Rentenversicherung

Rentenversicherung, deren Beiträge in Investmentfonds — häufig ETFs — angelegt werden. Chancen und Risiken des Kapitalmarkts trägt der Versicherungsnehmer; die Renten- oder Kapitalauszahlung hängt vom erreichten Fondsguthaben ab.

Verwandt: ETF, Kapitalwahlrecht

Freibetrag

Betrag, der nicht besteuert wird. In der Altersvorsorge relevant sind u. a. der Grundfreibetrag, der Sparerpauschbetrag und der Rentenfreibetrag, dessen Höhe vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.

Verwandt: Grundfreibetrag, Sparerpauschbetrag

Freistellungsauftrag

Auftrag an eine Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags (2025: 1.000 € pro Person, 2.000 € gemeinsam) ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne Freistellungsauftrag wird sofort Abgeltungsteuer einbehalten.

Verwandt: Sparerpauschbetrag, Abgeltungsteuer

G

Garantiezins

Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer klassischen Neuverträgen maximal zusagen dürfen. Seit 2022 bei 0,25 %; ab 2025 auf 1,0 % angehoben. Bezieht sich auf den Sparanteil, nicht auf die eingezahlten Beiträge.

Verwandt: Deckungskapital

Generationenkapital

Staatlich verwalteter Kapitalstock zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rente. Aus Erträgen sollen ab den 2030er-Jahren Zuschüsse an die Rentenversicherung fließen. Kein individueller Anspruch, sondern kollektiver Puffer.

Verwandt: Kapitaldeckungsverfahren

Grundfreibetrag

Betrag des zu versteuernden Einkommens, der einkommensteuerfrei bleibt (2025: 12.096 € pro Person). Rentner mit Einkommen darunter zahlen keine Einkommensteuer — unabhängig von der Rentenhöhe.

Verwandt: Freibetrag

Grundrente

Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten und unterdurchschnittlichem Verdienst. Einkommensgeprüft, kein eigener Rentenanspruch, sondern Aufstockung bestehender Renten.

Verwandt: Entgeltpunkte

Grundsicherung im Alter

Steuerfinanzierte Sozialleistung für Personen ab Regelaltersgrenze, deren Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken. Wird beim Sozialamt beantragt, ist einkommens- und vermögensabhängig.

Verwandt: Regelaltersgrenze

H

Hinterbliebenenrente

Sammelbegriff für Witwen-, Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ergänzenden Vorsorgeverträgen. Voraussetzungen und Höhe hängen von Ehe-/Familienstand und Versichertenkonto ab.

Verwandt: Witwenrente

Honorarberatung

Beratungsform nach § 34h GewO (Finanzanlagen) bzw. § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungen), bei der der Berater ausschließlich vom Kunden vergütet wird — meist Stundenhonorar oder Pauschale. Erhaltene Zuwendungen (Provisionen) müssen vollständig an den Kunden weitergegeben werden. Unabhängig von Produktprovisionen, aber nicht kostenfrei.

Verwandt: Provision, § 34h GewO

I

Indexfonds

Investmentfonds, der einen definierten Index passiv nachbildet — als ETF oder klassischer Publikumsfonds. Vorteile: transparente Zusammensetzung, niedrige laufende Kosten, hohe Diversifikation.

Verwandt: ETF, Diversifikation

Inflation

Anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Für die Altersvorsorge zentral, weil sie die Kaufkraft künftiger Renten mindert. Beispiel: 1.000 € heute entsprechen bei 2 % Inflation nach 25 Jahren rund 610 € Kaufkraft. Die reale Rendite einer Anlage ist immer die nominale Rendite abzüglich Inflation.

Verwandt: Reale Rendite, Kaufkraft, Nominalwert

Inflationsschutz

Fähigkeit einer Anlage, real (nach Abzug der Inflation) Kaufkraft zu erhalten. Sachwerte wie Aktien oder Immobilien bieten historisch besseren Inflationsschutz als nominal fixierte Renten oder Anleihen.

Verwandt: Inflation, Reale Rendite

K

Kapitaldeckungsverfahren

Finanzierungsverfahren, bei dem eingezahlte Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden und samt Erträgen die späteren Leistungen finanzieren. Gegenstück zum Umlageverfahren. In Deutschland dominant in betrieblicher und privater Vorsorge, staatlich ergänzt durch das im Aufbau befindliche Generationenkapital.

Verwandt: Umlageverfahren, Generationenkapital, Aktienrente

Kapitalertragsteuer

Sammelbegriff für Steuern auf Kapitalerträge; in Deutschland aktuell als Abgeltungsteuer (25 % + Soli, ggf. Kirchensteuer) an der Quelle erhoben. Wird von Banken direkt einbehalten und abgeführt.

Verwandt: Abgeltungsteuer

Kapitalwahlrecht

Möglichkeit, sich das angesparte Kapital einer privaten oder betrieblichen Rentenversicherung zu Rentenbeginn ganz oder teilweise auf einmal auszahlen zu lassen — statt (nur) als lebenslange Rente. Steuerlich meist ungünstiger, dafür flexibler.

Verwandt: Leibrente

Kickback

Umgangssprachlich für Bestands- oder Vertriebsprovision, die ein Produktanbieter an den Vermittler zahlt. In der Honorarberatung nach § 34h GewO auszukehren.

Verwandt: Bestandsprovision, Honorarberatung

Kirchensteuer

Von Mitgliedern der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaften zu zahlende Steuer, i. d. R. 8 % oder 9 % der Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer. Wird auch auf Kapitalerträge einbehalten, sofern nicht widersprochen.

Verwandt: Abgeltungsteuer

Kontenklärung

Prüfung und Ergänzung des Versichertenkontos der Deutschen Rentenversicherung, um alle rentenrelevanten Zeiten (Ausbildung, Kindererziehung, Beschäftigung, Auslandszeiten) vollständig zu erfassen — empfohlen spätestens ab 45.

Verwandt: Rentenkonto, Rentenauskunft

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Pflichtversicherungsform in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren. Beitragspflichtig sind gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Erwerbseinkommen.

Verwandt: Pflegeversicherung

L

Langlebigkeitsrisiko

Finanzielles Risiko, das eigene Kapital zu Lebzeiten aufzubrauchen. Wird durch lebenslange Rentenversicherungen (Leibrente) versichert, denen ein Auszahlungsplan mit begrenzter Laufzeit gegenübersteht.

Verwandt: Leibrente, Auszahlungsplan

Leibrente

Auf das Leben einer Person zugeschnittene Rente, die bis zum Tod gezahlt wird. Kernprodukt privater und betrieblicher Altersvorsorge — versichert das Langlebigkeitsrisiko, ist dafür aber weniger flexibel als ein Depot.

Verwandt: Langlebigkeitsrisiko

Lohnersatzquote

Verhältnis der Rente zum zuletzt bezogenen Nettoeinkommen. Ausdruck des individuellen Absicherungsniveaus — nicht zu verwechseln mit dem statistischen Rentenniveau.

Verwandt: Rentenniveau, Nettorente

M

MiFID II

EU-Richtlinie zur Regulierung von Wertpapierdienstleistungen. Verschärft Anforderungen an Anlageberatung, Produktinformation, Kostentransparenz und Aufzeichnung von Beratungsgesprächen.

Verwandt: BaFin

Mindestbeitrag GRV

Kleinster Monatsbeitrag, mit dem freiwillig Versicherte Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben können (2025: 103,42 €). Sichert grundsätzliche Ansprüche und hält das Konto aktiv.

Verwandt: Beitragsjahre

N

Nachhaltigkeitsfaktor

Bestandteil der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI), der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet und Rentenerhöhungen dämpft, wenn diese Relation ungünstiger wird.

Verwandt: Rentenanpassungsformel

Nachhaltigkeitsrücklage

Finanzreserve der Deutschen Rentenversicherung, die kurzfristige Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht. Ihre Höhe (in Monatsausgaben) beeinflusst die Beitragssatzfestsetzung.

Verwandt: Beitragssatz

Nettorente

Rentenbetrag nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Einkommensteuer. Nur die Nettorente steht tatsächlich für den Lebensunterhalt zur Verfügung — meist rund 20 % unter der Bruttorente.

Verwandt: Bruttorente, KVdR

Nominalrendite

Rendite einer Anlage ohne Berücksichtigung von Inflation. 5 % nominale Rendite bei 2 % Inflation entsprechen rund 3 % realer Rendite — letztere ist für die Kaufkraftentwicklung entscheidend.

Verwandt: Reale Rendite, Inflation

P

Pensionsfonds

Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die kapitalgedeckte bAV-Leistungen ausschließlich in Rentenform zusagt. Anlage flexibler als Pensionskasse, dafür ohne Höchstrechnungszins-Vorgabe.

Verwandt: bAV, Pensionskasse

Pensionskasse

Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die als Lebensversicherung reguliert ist. Häufige bAV-Durchführungsform mit meist konservativer Kapitalanlage und Garantieelementen.

Verwandt: bAV, Pensionsfonds

Pflegeversicherung

Fünfte Säule der Sozialversicherung. Auf gesetzliche Renten und Betriebsrenten ist der volle Pflegeversicherungsbeitrag zu zahlen; Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Beiträge mindern die Nettorente.

Verwandt: Nettorente

Portabilität (bAV)

Möglichkeit, bei Arbeitgeberwechsel eine bAV-Anwartschaft zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen oder in dessen Versorgungswerk zu übertragen — insbesondere bei Direktversicherungen und Pensionskassen.

Verwandt: bAV

Produktinformationsblatt (PIB)

Gesetzlich vorgeschriebenes, meist zweiseitiges Dokument mit den zentralen Eigenschaften, Kosten und Risiken eines Vorsorgeprodukts. Muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Verwandt: Effektivkosten

Provisionsberatung

Beratungsform, in der der Berater ausschließlich vom Produktanbieter über Abschluss- und Bestandsprovisionen vergütet wird. Muss vor Vertragsabschluss offengelegt werden; kein Kundenhonorar.

Verwandt: Bestandsprovision, Honorarberatung

R

Reale Rendite

Rendite abzüglich Inflation. Sie beschreibt die tatsächliche Steigerung der Kaufkraft und ist für langfristige Altersvorsorge die relevantere Größe als die Nominalrendite.

Verwandt: Nominalrendite, Inflation

Rebalancing

Regelmäßiges Zurückführen eines Depots auf die geplante Vermögensaufteilung, wenn Kursbewegungen die Gewichtung verschoben haben. Verkauft anteilig teurer gewordene und kauft günstiger gewordene Positionen.

Verwandt: Diversifikation

Regelaltersgrenze

Gesetzlich festgelegter frühester Zeitpunkt für den abschlagsfreien Bezug der Altersrente. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Ein früherer Renteneintritt ist möglich, wird aber pro Monat um 0,3 % gekürzt. Für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) gelten teils günstigere Regelungen.

Verwandt: Abschläge, Altersrente, Rentenbeginn

Regelbedarf

Vom Gesetzgeber festgelegter monatlicher Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Grundlage von Grundsicherung im Alter und Bürgergeld. 2025 für Alleinstehende 563 € plus angemessene Wohnkosten.

Verwandt: Grundsicherung im Alter

Rentenanpassungsformel

Gesetzlich vorgegebene Formel (§ 68 SGB VI), nach der der aktuelle Rentenwert jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Berücksichtigt Lohnentwicklung, Beitragssatzänderung und Nachhaltigkeitsfaktor.

Verwandt: Aktueller Rentenwert, Nachhaltigkeitsfaktor

Rentenartfaktor

Rechnerischer Faktor in der Rentenformel, der die Art der Rente widerspiegelt (Altersrente 1,0; volle Erwerbsminderungsrente 1,0; große Witwenrente 0,55).

Verwandt: Aktueller Rentenwert

Rentenauskunft

Ausführliche schriftliche Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ab dem 55. Lebensjahr über bereits erworbene Ansprüche und die voraussichtliche Rente. Genauer als die jährliche Renteninformation.

Verwandt: Renteninformation, Kontenklärung

Rentenbescheid

Verwaltungsakt, mit dem die Deutsche Rentenversicherung Rentenart, -beginn und -höhe verbindlich festsetzt. Nur gegen den Rentenbescheid ist Widerspruch möglich.

Verwandt: Widerrufsrecht

Renteninformation

Jährliches Standardschreiben der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte ab 27 mit mindestens 5 Beitragsjahren. Enthält voraussichtliche Regelaltersrente und Erwerbsminderungsrente nach heutigem Stand.

Verwandt: Rentenauskunft

Rentenkonto

Individuelles Versichertenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, in dem alle rentenrelevanten Zeiten und Entgeltpunkte gespeichert sind. Basis für Renteninformation, Rentenauskunft und späteren Rentenbescheid.

Verwandt: Kontenklärung

Rentenlücke

Differenz zwischen dem im Ruhestand benötigten Nettoeinkommen und den voraussichtlichen Nettoeinkünften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente. Als Faustwert werden 80 % des letzten Nettoeinkommens als Bedarf angesetzt — eine individuelle Rechnung bleibt genauer. Wichtig: Inflations- und Steuerannahmen einbeziehen.

Verwandt: Rentenniveau, Vorsorgebedarf

Rentenniveau

Verhältnis der Standardrente (45 Entgeltpunkte, aktueller Rentenwert) zum Durchschnittsentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten — beide vor Steuern und ohne Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge. Aktuell rund 48 % (Sicherungsziel bis mindestens 2025). Das Rentenniveau ist eine Vergleichsgröße, keine individuelle Auszahlungshöhe.

Verwandt: Entgeltpunkte

Rentenversicherungsträger

Sozialversicherungsträger, die die gesetzliche Rentenversicherung durchführen — Deutsche Rentenversicherung Bund, Regionalträger und die Knappschaft-Bahn-See.

Verwandt: Beitragssatz

Restwertrisiko

Risiko, dass ein Vermögensgegenstand am Ende einer Nutzungs- oder Anlageperiode weniger wert ist als geplant — etwa Immobilien in strukturschwachen Regionen oder Aktien in Kursverlustphasen.

Verwandt: Sequenzrisiko

Riester-Rente

Staatlich geförderte private Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Förderung über Grundzulage (175 €/Jahr), Kinderzulage (bis 300 €/Kind) und Sonderausgabenabzug. Auszahlung mit Kapitalgarantie zu Rentenbeginn. Wegen hoher Kosten und komplexer Regeln in der Kritik; politische Nachfolgemodelle werden diskutiert.

Verwandt: Zulagen, Sonderausgabenabzug, Riester-Reform

S

Sachwertanlage

Investition in reale Vermögensgegenstände wie Aktien (Unternehmensanteile), Immobilien, Edelmetalle oder Rohstoffe. Bietet historisch besseren Inflationsschutz als reine Geldwertanlagen.

Verwandt: Inflationsschutz

Sequenzrisiko

Risiko, dass die zeitliche Reihenfolge der Renditen negative Wirkung entfaltet — insbesondere Kursverluste kurz vor oder zu Beginn der Entnahmephase können den Kapitalstock stark schrumpfen lassen.

Verwandt: Anlagehorizont, Volatilität

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 2021 für die meisten Einkommensteuerzahler entfallen, wird aber weiterhin auf die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge erhoben.

Verwandt: Abgeltungsteuer

Sonderausgabenabzug

Steuerlicher Abzug bestimmter Aufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Für die Altersvorsorge relevant: Basisrente (Rürup), Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Riester-Beiträge im Rahmen des § 10a EStG.

Verwandt: Basisrente (Rürup), Riester-Rente

Sondervermögen

Rechtlicher Status eines Investmentfonds: Das Fondsvermögen ist vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt und bei deren Insolvenz vor Gläubigerzugriff geschützt. Grundlage der Sicherheit von ETFs und Publikumsfonds.

Verwandt: ETF, Emittentenrisiko

Sparerpauschbetrag

Jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge: 2025 1.000 € pro Person, 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Wird durch Freistellungsauftrag bei der Bank aktiviert.

Verwandt: Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer

Standmitteilung

Jährliche Information von Versicherern und bAV-Trägern über aktuellen Vertragswert, garantierte Leistungen und Prognosen. Wichtigstes Dokument zur laufenden Vertragsbewertung.

Verwandt: Deckungskapital

Storno

Vorzeitige Beendigung eines Versicherungsvertrags durch Kündigung. Bei kapitalbildenden Verträgen führen Storno-Abzüge und verrechnete Abschlusskosten oft zu deutlichen Verlusten gegenüber den eingezahlten Beiträgen.

Verwandt: Widerrufsrecht

Streuung

Deutscher Begriff für Diversifikation — die Verteilung von Kapital über verschiedene Wertpapiere, Branchen, Länder und Anlageklassen zur Reduktion einzelner Ausfallrisiken.

Verwandt: Diversifikation

T

Teilfreistellung

Bei Investmentfonds im Privatvermögen bleibt ein Anteil der Erträge steuerfrei — bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Deutschland) bzw. 80 % (Ausland). Ausgleich für die pauschale Vorabpauschale.

Verwandt: Vorabpauschale

TER

Total Expense Ratio — Gesamtkostenquote eines Fonds. Enthält Verwaltungs-, Depotbank- und Prüfungskosten, aber nicht Transaktionskosten innerhalb des Fonds, Spreads oder Depotgebühren beim Broker. Bei ETFs oft 0,07–0,25 % p. a. Aussagekräftiger für die tatsächliche Kostenbelastung ist die Tracking Difference.

Verwandt: ETF

Thesaurierender Fonds

Fonds, der Erträge (Zinsen, Dividenden) nicht ausschüttet, sondern automatisch wieder anlegt. Fördert den Zinseszinseffekt und reduziert Wiederanlageaufwand — steuerlich werden Erträge über die Vorabpauschale erfasst.

Verwandt: Ausschüttender Fonds, Vorabpauschale

Tracking Difference

Tatsächliche Abweichung der Rendite eines Indexfonds vom nachgebildeten Index über 12 Monate. Aussagekräftiger als die TER, weil sie alle realen Effekte inklusive Steuern und Wertpapierleihe erfasst.

Verwandt: TER, ETF

U

Umlageverfahren

Finanzierungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung: Die im laufenden Jahr eingehenden Beiträge finanzieren die im gleichen Jahr gezahlten Renten. Gegenstück zum Kapitaldeckungsverfahren.

Verwandt: Kapitaldeckungsverfahren

Unterstützungskasse

bAV-Durchführungsweg mit rechtlicher Selbständigkeit, aber ohne Rechtsanspruch gegen die Kasse — sondern gegen den Arbeitgeber. Bilanzneutral für den Arbeitgeber, häufig bei höheren Zusagen und Führungskräften.

Verwandt: bAV, Direktzusage

Ü

Übergangsgeld

Leistung der Rentenversicherung während Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation, berufliche Umorientierung). Ersetzt teilweise entfallendes Erwerbseinkommen und schützt Rentenanwartschaften.

Verwandt: Erwerbsminderungsrente

V

Vermittlerregister

Öffentliches Register der Industrie- und Handelskammern (vermittlerregister.info), in dem alle gewerblich tätigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler mit ihrer Erlaubnis (§ 34d, § 34f, § 34h GewO) eingetragen sind. Vor jeder Beratung sollte ein Blick ins Register erfolgen — Eintragung ist gesetzliche Voraussetzung.

Verwandt: § 34f GewO, § 34h GewO

Verrentung

Umwandlung eines angesparten Kapitalbetrags in eine laufende Rente — etwa aus einer Basisrente, Riester-Rente oder bAV. Oft mit Kapitalwahlrecht kombiniert; Rechnungsgrundlagen bestimmen die Rentenhöhe.

Verwandt: Kapitalwahlrecht, Leibrente

Volatilität

Statistisches Maß für die Schwankungsbreite einer Anlage, meist als jährliche Standardabweichung. Höhere Volatilität bedeutet größere Kursschwankungen — und damit höhere Chancen wie Risiken.

Verwandt: Sequenzrisiko

Vorabpauschale

Fiktiver Mindest-Kapitalertrag, der bei thesaurierenden Fonds jährlich versteuert wird, wenn die tatsächliche Wertsteigerung sie übersteigt. Wird auf spätere Verkaufsgewinne angerechnet.

Verwandt: Thesaurierender Fonds, Teilfreistellung

Vorsorgeaufwendungen

Sammelbegriff des Einkommensteuerrechts für Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorgebeiträge. Sonderregeln gelten insbesondere für die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Verwandt: Sonderausgabenabzug

W

Widerrufsrecht

Gesetzliches Recht, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen typischerweise 30 Tage nach Erhalt aller Unterlagen (§ 152 VVG).

Verwandt: Storno

Witwenrente

Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung für Ehepartner nach dem Tod eines Versicherten. Höhe abhängig von Dauer der Ehe, Alter, eigenem Einkommen und Anspruch (kleine oder große Witwenrente).

Verwandt: Hinterbliebenenrente

Z

Zinseszinseffekt

Wirkung wiederkehrender Verzinsung auf bereits verzinstes Kapital. Über lange Anlagehorizonte dominiert der Zinseszins gegenüber den reinen Einzahlungen. Beispiel: 200 € monatlich über 30 Jahre bei 6 % Rendite ergeben rund 200.000 € — davon sind nur 72.000 € Einzahlungen, der Rest ist Zinseszinseffekt.

Verwandt: Rendite, Sparplan, Anlagehorizont

Zulage (Riester)

Direkte staatliche Zahlung in einen Riester-Vertrag: Grundzulage 175 € pro Jahr, Kinderzulage bis 300 € pro Kind (185 € für vor 2008 Geborene). Voraussetzung: Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens.

Verwandt: Riester-Rente, Sonderausgabenabzug