RentenPilot

Rechtliches

Beraterbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Berater, die sich auf RentenPilot bewerben, dort ein Profil betreiben und über die Plattform Anfragen von Nutzern erhalten. Sie ergänzen die AGB. 1. Zulassung (1) Zulässig sind natürliche und juristische Personen, die in Deutschland niedergelassen sind und eine der folgenden Tätigkeiten mit gültiger Erlaubnis bzw. Zulassung ausüben: • Rentenberatung nach § 10 RDG • Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34h GewO • Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO • Versicherungsvermittlung/-beratung nach § 34d bzw. § 34e GewO • Steuerberatung nach dem StBerG • Rechtsberatung mit entsprechender Anwalts- oder RDG-Zulassung (2) Berater versichern, dass alle im Profil gemachten Angaben (Erlaubnis, Kammer, Vermittlerregister, Anschrift, Vergütungsmodell) wahr und aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren. 2. Prüfung durch RentenPilot RentenPilot prüft Profile vor der Freischaltung anhand der eingereichten Angaben und öffentlich zugänglicher Register (z. B. Vermittlerregister der DIHK, Rechtsdienstleistungsregister). Die Prüfung ersetzt keine aufsichtsrechtliche Kontrolle. RentenPilot übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Selbstauskünfte. 3. Anfragen und Datenfreigaben (1) Anfragen von Nutzern erreichen Berater über das Berater-Portal. Der Umfang der geteilten Daten (Kontaktdaten, Vorsorge-Check, Rechner-Ergebnisse) ergibt sich aus der ausdrücklichen, granularen Einwilligung des jeweiligen Nutzers. (2) Berater dürfen die erhaltenen Daten ausschließlich für die konkret angefragte Beratung nutzen; jede weitere Nutzung (z. B. Werbung, Weitergabe an Dritte) ist ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers unzulässig. (3) Berater sind eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Zwischen Nutzer und Berater bestehende Beratungsverträge sowie die datenschutzrechtliche Verantwortung liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von RentenPilot. 4. Kommunikation und Fristen Berater bemühen sich, Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten und ihren Status im Portal zu pflegen (angenommen, abgelehnt, abgeschlossen). Nichtreaktion über einen längeren Zeitraum kann zur Einschränkung oder Beendigung der Listung führen. 5. Redaktionelle und werbliche Angaben (1) Profil-, Bild- und Textinhalte müssen wahrheitsgemäß, nicht irreführend und mit dem geltenden Berufsrecht vereinbar sein. (2) Rendite-, Gewinn- oder Verlustfreiheits-Versprechen, Vergleiche ohne belastbare Grundlage sowie Aussagen, die eine Vergütungsstruktur verschleiern, sind untersagt. 6. Vergütungsstruktur des Beraters Berater weisen ihr Vergütungsmodell (Honorar, Provision, Mischform) im Profil transparent aus. Änderungen sind zeitnah zu aktualisieren. 7. Vergütung an RentenPilot Aktuell fallen für die Listung keine Gebühren an. Sollte in Zukunft ein entgeltliches Modell eingeführt werden, wird es rechtzeitig vor Wirksamwerden gesondert angekündigt und im Portal einsehbar sein. 8. Verstöße Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann RentenPilot Profile bearbeiten, deaktivieren oder löschen; § 9 der AGB gilt entsprechend. Bei Verdacht auf schwerwiegende Berufsrechtsverstöße behalten wir uns eine Meldung an die zuständige Aufsicht vor. 9. Beendigung Berater können ihre Listung jederzeit über das Portal beenden. Bereits übermittelte Nutzeranfragen bleiben davon unberührt und unterliegen weiterhin den unter Ziffer 3 genannten Grundsätzen.