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Teilfreistellung

Bei Investmentfonds im Privatvermögen bleibt ein Anteil der Erträge steuerfrei — bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %, bei Immobilienfonds 60 % (Deutschland) bzw. 80 % (Ausland). Ausgleich für die pauschale Vorabpauschale.

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