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Bezugsrecht

Regelung, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme oder Rente erhält — z. B. Hinterbliebene im Todesfall. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer ändern, ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten.

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