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Kapitaldeckungsverfahren

Finanzierungsverfahren, bei dem eingezahlte Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden und samt Erträgen die späteren Leistungen finanzieren. Gegenstück zum Umlageverfahren. In Deutschland dominant in betrieblicher und privater Vorsorge, staatlich ergänzt durch das im Aufbau befindliche Generationenkapital.

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