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Entgeltumwandlung

Umwandlung eines Teils des Bruttoentgelts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Anspruch besteht für alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 1a BetrAVG). Beiträge sind bis 8 % der BBG steuerfrei, bis 4 % sozialabgabenfrei; der Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss zahlen, sofern er Sozialabgaben einspart.

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