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Abfindung

Einmalige Kapitalzahlung anstelle laufender Leistungen — etwa aus einer bAV-Anwartschaft oder als Auszahlung des Kapitalwahlrechts einer privaten Rentenversicherung. Steuerlich wird die Abfindung meist im Zuflussjahr voll belastet; die sog. Fünftelregelung kann bei Kleinbetrags-Anwartschaften greifen.

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