Glossar
Beitragsbemessungsgrenze
Obergrenze des Bruttoentgelts, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2025 in der gesetzlichen Rentenversicherung bundeseinheitlich 96.600 € p. a. Einkommen darüber sind beitragsfrei, wirken aber steuerlich weiter.
Verwandte Begriffe
Vertiefen Sie Ihr Wissen
Passende Bereiche, in denen dieser Begriff eine Rolle spielt.
Wissensartikel
Redaktionelle Erklärstücke zu Rente, bAV, ETFs und Vorsorgestrategien.
ÖffnenAltersvorsorge-Check
Ermitteln Sie Ihre Rentenlücke und mögliche Handlungsfelder — kostenfrei.
ÖffnenBeratung finden
Geprüfte Berater:innen — Datenweitergabe nur mit Ihrer aktiven Einwilligung.
ÖffnenAktuelles
Reformen, Gesetzesänderungen und Marktentwicklungen kompakt eingeordnet.
Öffnen