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Glossar

Regelaltersgrenze

Gesetzlich festgelegter frühester Zeitpunkt für den abschlagsfreien Bezug der Altersrente. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Ein früherer Renteneintritt ist möglich, wird aber pro Monat um 0,3 % gekürzt. Für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) gelten teils günstigere Regelungen.

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