Glossar
Regelaltersgrenze
Gesetzlich festgelegter frühester Zeitpunkt für den abschlagsfreien Bezug der Altersrente. Für ab 1964 Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Ein früherer Renteneintritt ist möglich, wird aber pro Monat um 0,3 % gekürzt. Für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) gelten teils günstigere Regelungen.
Vertiefen Sie Ihr Wissen
Passende Bereiche, in denen dieser Begriff eine Rolle spielt.
Wissensartikel
Redaktionelle Erklärstücke zu Rente, bAV, ETFs und Vorsorgestrategien.
ÖffnenAltersvorsorge-Check
Ermitteln Sie Ihre Rentenlücke und mögliche Handlungsfelder — kostenfrei.
ÖffnenBeratung finden
Geprüfte Berater:innen — Datenweitergabe nur mit Ihrer aktiven Einwilligung.
ÖffnenAktuelles
Reformen, Gesetzesänderungen und Marktentwicklungen kompakt eingeordnet.
Öffnen