RentenPilot

Rechtliches

Partnerbedingungen

Diese Partnerbedingungen richten sich an Unternehmen und Organisationen, die redaktionell, technisch oder kommerziell mit RentenPilot zusammenarbeiten wollen. Sie ergänzen die AGB. 1. Wer Partner werden kann Als Partner kommen insbesondere in Betracht: Fachmedien, Bildungsanbieter, Rentenberatungsstellen, Verbraucherorganisationen, Fachverbände sowie — im Einzelfall — Anbieter aus dem Finanz- und Versicherungsumfeld, sofern deren Tätigkeit mit unseren redaktionellen Standards vereinbar ist. 2. Unsere Grundsätze • Redaktionelle Unabhängigkeit: Partner nehmen keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte, Rankings oder Rechner-Ergebnisse. • Transparenz: Jede kommerzielle Kooperation wird — sofern öffentlich sichtbar — eindeutig gekennzeichnet (siehe Sponsored- und Affiliate-Hinweise). • Datenschutz: Personenbezogene Daten von Nutzern werden nur nach ausdrücklicher, granularer Einwilligung an Partner weitergegeben; anonymisierte Statistiken sind hiervon ausgenommen. • Verbraucherschutz: Angebote, die gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstoßen, werden nicht beworben. 3. Ausschlusskriterien Wir gehen keine Partnerschaften ein mit Angeboten, die • Rendite- oder Verlustfreiheits-Versprechen enthalten, • irreführende Vergleiche oder Ratings verwenden, • sich als „Beratung" ausgeben, ohne die dafür erforderlichen Erlaubnisse (z. B. § 34d/§ 34f GewO) zu besitzen, • vulnerable Zielgruppen unangemessen adressieren. 4. Nutzung von Marke und Inhalten Die Marke RentenPilot, das Logo sowie eigene Inhalte dürfen von Partnern nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt werden. Umfang und Bedingungen werden im Einzelfall geregelt. 5. Vergütung Ob eine Kooperation vergütet wird und in welcher Form, wird individuell vereinbart. Aktuell bestehen keine bezahlten redaktionellen Kooperationen; sollte sich das ändern, wird dies gemäß Vergütung & Transparenz ausgewiesen. 6. Beendigung Partnerschaften können — sofern keine abweichende Vereinbarung besteht — von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen (insbesondere gegen Ziffer 3) bleibt unberührt. 7. Anfragen Kooperationsanfragen bitte an: kontakt@rentenpilot.de. Aus organisatorischen Gründen können wir nicht auf jede Anfrage antworten.