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Honorarberatung

Beratungsform nach § 34h GewO (Finanzanlagen) bzw. § 34d Abs. 2 GewO (Versicherungen), bei der der Berater ausschließlich vom Kunden vergütet wird — meist Stundenhonorar oder Pauschale. Erhaltene Zuwendungen (Provisionen) müssen vollständig an den Kunden weitergegeben werden. Unabhängig von Produktprovisionen, aber nicht kostenfrei.

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