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Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Zweite Säule der Altersvorsorge über den Arbeitgeber, umgesetzt als Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG, davon bis 4 % sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % gesetzlich vorgeschrieben (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

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