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Altersentlastungsbetrag

Steuerlicher Freibetrag für Personen, die zu Beginn eines Jahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen aus bestimmten Nebeneinkünften und läuft für neue Jahrgänge stufenweise aus (§ 24a EStG).

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