RentenPilot
Zurück zum Glossar

Glossar

Widerrufsrecht

Gesetzliches Recht, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen typischerweise 30 Tage nach Erhalt aller Unterlagen (§ 152 VVG).

Verwandte Begriffe

Vertiefen Sie Ihr Wissen

Passende Bereiche, in denen dieser Begriff eine Rolle spielt.