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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Pflichtversicherungsform in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert waren. Beitragspflichtig sind gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Erwerbseinkommen.

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