Grundrente: automatische Prüfung erfasst bereits über eine Million Renten
14. Juni 2026 · Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
KI-generiertDie Deutsche Rentenversicherung hat inzwischen den Großteil der berechtigten Bestandsrenten geprüft. Wer profitiert und wie die Berechnung funktioniert.
Was ist die Grundrente?
Der Grundrentenzuschlag ergänzt seit dem 1. Januar 2021 gesetzliche Renten für Menschen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich nicht um eine eigene Rente, sondern um einen Zuschlag zur bestehenden Rente.
Voraussetzungen im Überblick
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten).
- Durchschnittliches Einkommen zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes.
- Einkommensprüfung: der Zuschlag reduziert sich stufenweise bei höherem Einkommen.
Die Einkommensprüfung
Die Prüfung erfolgt automatisch anhand der Steuerdaten des Finanzamts. Als Alleinstehende bleibt Einkommen bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei, darüber wird stufenweise gekürzt. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt.
Wichtig für Betroffene
- Kein Antrag nötig: die Rentenversicherung prüft von Amts wegen.
- Nachzahlungen erfolgen rückwirkend zum Anspruchsbeginn.
- Wer keinen Bescheid erhalten hat und glaubt, Anspruch zu haben, kann eine Prüfung anregen.
Was noch offen ist
Kritisiert wird die Einkommensprüfung als bürokratisch — insbesondere bei schwankenden Kapitaleinkünften. Reformvorschläge liegen vor, sind aber nicht beschlossen.
Was das für Verbraucher bedeutet
Wer 33+ Jahre eingezahlt und unterdurchschnittlich verdient hat, hat oft Anspruch auf einen Zuschlag von bis zu ~450 €/Monat. Ein Blick in den Rentenbescheid lohnt sich.